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Einsatzfähigkeit Wasserrettungsdienst

Zielgruppe
Wasserretter die aktiv im WRD eingesetzt werden

Voraussetzungen

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ärztliche Tauglichkeit
  • Erste-Hilfe-Ausbildung (nicht älter als 2 Jahre)

Praktische Prüfungsleistungen

  • kombinierte Übung (gemäß 411.21)
  • run-swim-run (gemäß 411.21)

Wasserretter

Die Fachausbildung soll von jedem Mitglied vor dem Einsatz im Wasserrettungsdienst durchlaufen werden und ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen.

Zielgruppe
Für interessierte Rettungsschwimmer ab einem Mindestalter von 12 Jahren, die im Wasserrettungsdienst tätig werden möchten.

Inhalte

  • Hand- und Trillerpfeifensignale
  • Flaggen- und Sicherheitszeichen
  • Einsatz auf dem Rettungsboot
  • Bestandteile der Tauchergrundausrüstung
  • Gewöhnung an die Umgebung im Freigewässer
  • Rettungsbrett oder Rettungskajak
  • Schwimmen in der Brandung

Voraussetzungen

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Ärztliche Tauglichkeit (ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung (Best. Nr. 15401353) muss bei Ausbildungsbeginn vorliegen und darf auch zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als zwei Jahre sein.)
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber
  • Sanitätsausbildung A
  • Basisausbildung Einsatzdienste
  • Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen
  • Modul - Schwimmen in fließenden Gewässern
  • Modul - Einsatz an Küstengewässern
  • Mitgliedschaft in der DLRG

Praktische Prüfungsleistungen

  • Theoretische Prüfung
  • Einsatzübung
  • Kombinierte Übung
  • Knoten
  • run - swim - run

Dokumente

Badezonenkennzeichnung

Rot und Gelb sind die Farben, die Badegästen, Urlaubern und Wassersportlern wichtige Hinweise über die Bewachung der Strände, Risiken und andere Rahmenbedingungen geben.

Flaggen rot über gelb
Eine rot-gelbe Flagge am Mast einer Wachstation zeigt ein gekennzeichnetes Badegebiet an, das von Rettungsschwimmern gesichert wird. Flaggen derselben Farbgebung können zusätzlich direkt am Strand angebracht werden und begrenzen dann das bewachte Badegebiet.

Gelbe Flagge
Eine zusätzlich am Mast der Wachstation gesetzte gelbe Flagge signalisiert gefährliche Bedingungen und empfiehlt ungeübten Schwimmern, Kindern und älteren Personen vom Baden abzusehen. Weht darüber hinaus ein orangener Windsack am Mast, rät die DLRG, auf die Benutzung von aufblasbaren Freizeitgeräten auf Grund des ablandigen Windes zu verzichten.

Rote Flagge
Eine einzelne rote Flagge wird bei akuten Gefahrenlagen wie Strömung, hoher Wellengang oder bei Wasserverschmutzung gesetzt. Schwimmen kann dann lebensgefährlich sein.

Schwarz-Weiß geviertelte Flagge
Strandabschnitte, die für die Sondernutzung von Wassersportgeräten geeignet und bestimmt sind, werden durch eine schwarz-weiß geviertelte Flagge gekennzeichnet. In diesem Bereich können Surfbretter, Segelboote oder Jetskis zu Wasser gelassen werden. Die Flagge trennt diese Zone vom normalen Badebereich. Mit der klaren Trennung von Badezonen und Wassersportrevieren wollen die in der International Life Saving Federation (ILS) zusammengeschlossenen, nationalen Wasserrettungsorganisationen die Gefährdung der Schwimmer deutlich verringern.

DLRG Wasserrettungsdienst

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